Erwägen Sie, SMS für Ihr Talentakquise-Team einzuführen? Wenn ja, haben Sie wahrscheinlich einige berechtigte Fragen und Bedenken in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen.
Das spezifische Gesetz, das sich mit SMS befasst, ist der Telephone Consumer Protection Act von 1991 (TCPA). Darin heißt es über SMS:
„Das TCPA beschränkt telefonische Kundenwerbung (d. h. Telemarketing) und die Verwendung automatisierter Telefonanlagen. Das TCPA beschränkt die Verwendung von automatischen Wählsystemen, künstlichen oder aufgezeichneten Sprachnachrichten, SMS-Textnachrichten und Faxgeräten. Es legt auch mehrere technische Anforderungen für Faxgeräte, automatische Wählgeräte und Sprachnachrichtensysteme fest – hauptsächlich mit Bestimmungen, die vorschreiben, dass die Nachricht die Identifikations- und Kontaktinformationen der Stelle enthalten muss, die das Gerät verwendet.“
Lassen Sie uns also aufschlüsseln, was die TCPA per Definition einschränkt.
„Die TCPA schränkt telefonische Kundenwerbung (d. h. „Telemarketing“) ein ...“
Die Frage ist also: Gilt es als ‚Telemarketing‘, einem Kandidaten eine SMS über eine relevante Stellenausschreibung zu schicken?
Im Folgenden haben wir einige spezifische Gerichtsurteile aufgeführt, die zusätzliche Einblicke bieten.
TCPA-FALL 1: Uber
Uber wurde beschuldigt, gegen das TCPA verstoßen zu haben, indem es per SMS Werbung ohne „vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung“ verschickte.
Die SMS lautete: „Du bist eingeladen, Uber zu fahren. Kein Zeitplan. Kein Chef. Melde dich jetzt an und erhalte einen Bonus von 500 $.“
Uber behauptete, dass es sich nicht um Werbung, sondern um Stellenangebote handele, für die keine schriftliche Zustimmung erforderlich sei. In diesem Fall, der im Juli 2015 abgewiesen wurde, entschied der Richter am US-Bezirksgericht, Jon Tigar, dass „Uber in erster Linie ein Transportunternehmen ist, das Fahrdienste anbietet, und kein Technologieunternehmen“, und dass ihre Textnachrichten „ein Versuch waren, Fahrer zu rekrutieren, damit diese potenziellen Fahrer Dienstleistungen für Fahrgäste erbringen können“.
Was ist mit denjenigen, die sich als Uber-Fahrer beworben und ihre Handynummer angegeben haben? Könnten sie eine Klage einreichen? Richter Tigar sagte, dass dies ausreiche, um die Zustimmung zu demonstrieren, selbst nach den früheren Ankündigungen der FCC.
"Die jüngste Anordnung der FCC, die am 10. Juli 2015 veröffentlicht wurde, stellte klar, dass es keine spezifische Methode gibt, nach der ein Anrufer die vorherige ausdrückliche Zustimmung einholen muss, sondern nur, dass die Zustimmung ausdrücklich und nicht stillschweigend oder vermutet sein muss. Eine ausdrückliche Zustimmung kann nachgewiesen werden, wenn die angerufene Person der Person, die den Anruf initiiert, ihre Mobilfunknummer „ohne gegenteilige Anweisungen“ mitteilt. Aus den vorgenannten Gründen stimmt das Gericht Uber zu, dass jede Klägerin, die ihre Telefonnummer im Rahmen des Uber-Bewerbungsverfahrens angegeben hat, dem Erhalt von Ubers SMS über die Tätigkeit als Uber-Fahrer zugestimmt hat.
Der Richter stellt hier fest, dass ein Kandidat, der seine Telefonnummer im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens angibt, damit einverstanden ist, SMS-Nachrichten von diesem Unternehmen zu erhalten.
TCPA-FALL NR. 2: Kale Realty
TCPA-Compliance und Nachrichten zur Personalbeschaffung sind keine „Werbung“ oder „Telemarketing“ im Sinne des TCPA – Fall Kale Realty
In einem Fall aus dem Jahr 2016, in dem Kale Realty, Payton v. Kale Realty, LLC, Fall Nr. 13 C 8002 (N.D. Ill.), verwickelt war, entschied das Gericht, dass „Personalbeschaffung“ nicht ausdrücklich als Werbung im Sinne des TCPA gilt.
In diesem Fall schickte Kale Realty, ein Immobilienunternehmen, die folgende SMS-Nachricht an einen ehemaligen Mitarbeiter:
„Kale Realty wurde von Tribune zu einem der 100 besten Arbeitgeber 2013 gekürt – Wir zahlen 100 % auf den Umsatz – antworten Sie oder besuchen Sie unshttp://joinkale.com, um mehr zu erfahren! Rply 69 zum Abbestellen.“
Das Gericht entschied, dass es sich bei der Nachricht nicht um Telemarketing oder Werbung mit der Absicht, eine Ware oder Dienstleistung zu verkaufen, im Sinne des Gesetzes handelte. Siehe 47 C.F.R. § 64.1200(f)(1) (Definition von „Werbung“ als „jegliches Material, das die kommerzielle Verfügbarkeit oder Qualität von Eigentum, Waren oder Dienstleistungen bewirbt“) und § 6 4.1200(f)(12) (Definition von „Telemarketing“ als „das Einleiten eines Telefonanrufs oder einer Nachricht mit dem Ziel, zum Kauf, zur Miete oder zur Investition in Immobilien, Waren oder Dienstleistungen zu ermutigen“).
Das bedeutet, dass, wenn ein Bewerber seine Handynummer auf einer Jobbörse, einem öffentlichen Profil und einer Social-Media-Seite veröffentlicht, eine SMS mit Informationen zu einer relevanten Stelle nicht als „Telemarketing“ gilt.
Wenn ein Bewerber sich auf eine Stelle bewirbt und seine Handynummer in der Bewerbung angibt, gilt es außerdem nicht als „Telemarketing“, wenn ein Personalvermittler ihn per SMS kontaktiert.
Was bedeutet das für Sie?
Gemäß der TCPA und der oben genannten Präzedenzfälle fallen Rekrutierungsaktivitäten nicht unter die Kategorie „Telemarketing“, wie sie in der TCPA definiert ist, solange ein Bewerber eine der folgenden Handlungen vornimmt:
einen Bewerbungsbogen ausfüllt
seine Kontaktinformationen öffentlich in Jobbörsen oder sozialen Medien veröffentlicht
HINWEIS: Dies gilt nicht für gekaufte Listen, bei denen die Kandidaten Ihrer Organisation keine Zustimmung zur Kontaktaufnahme erteilt haben. Diese Art von Aktivität würde als Spam gelten und einen Verstoß gegen die TCPA-Gesetzgebung darstellen.
Es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Richtlinien zu halten – aber es ist auch sehr wichtig, bei der Kontaktaufnahme mit Kandidaten umsichtig und rücksichtsvoll zu sein. Selbst wenn Sie die TCPA-Vorschriften einhalten, werden Sie mit größerer Wahrscheinlichkeit von den Telefonanbietern als Spam markiert und ausgefiltert, wenn Ihre Kommunikation sich wie Spam anfühlt und nicht personalisiert ist. Sprechen Sie also wie ein Mensch und behandeln Sie die Kandidaten mit dem Respekt, den sie verdienen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, sich in der TCPA-Gesetzgebung zurechtzufinden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rechtsbeistand zu konsultieren. Wir stehen Ihnen bei Bedarf gerne mit zusätzlicher Unterstützung zur Seite.
Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass dieser Rat nur zu Informationszwecken dient und weder als Ersatz für die Konsultation eines geeigneten Rechtsbeistands und/oder des Teams für die Einhaltung von Vorschriften Ihrer Organisation gedacht ist noch als solcher angesehen werden sollte.